Das LG Hamburg hält den „Diät ohne mich“-Werbespot der „Du darfst“-Produkte für wettbewerbswidrig
Das LG Hamburg hält den „Diät ohne mich“-Werbespot der „Du darfst“-Produkte für wettbewerbswidrig: Hier besteht eine durch die Werbung für kalorienreduzierte Lebensmittel allgemein und die Produkte der Beklagten im Besonderen weit verbreitete Fehlvorstellung dahingehend, dass man kalorienreduzierte Lebensmittel durchaus unbeschwert und bis zum Eintritt der Sättigung genießen könne. Vielen Verbrauchern ist dabei nicht bekannt, dass beispielsweise kalorien reduzierte Wurst- oder Käsewaren immer noch eine hohe Energiedichte aufweisen und daher zu einer Gewichtszunahme führen, wenn man sich an diesen Produkten satt isst, ohne auf die Kalorien zu achten.
LG Hamburg 406 HKO 107/12 „Du darfst“-Werbespot
Lebensmittelrecht Wettbewerbsrecht Zivilrecht §§ 5, 8, 12, 3 UWG
Tenor
1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen, im Rahmen geschäftlicher Handlungen für „Du darfst“-Produkte mit einem Werbespot „Diät ohne mich“ wie auf der als Anlage K 1 diesem Urteil beigefügten Daten-DVD wiedergegeben, zu werben bzw. werben zu lassen.
2. Die Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger EUR 214,00 (i. W.: EUR zweihundertvierzehn 00/100) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.07.2012 zu zahlen.
3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, zu 1. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von EUR 15.000,00, zu 2. und 3. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Tatbestand
Der Kläger nimmt die Beklagte nach erfolgloser vorprozessualer Abmahnung auf Unterlassung der Werbung mit dem aus Anlage K 1 ersichtlichen Werbespot in Anspruch.
Der Text für diesen Werbespot lautet auszugsweise wie folgt: „Das ist für die, die auf Nichts verzichten, die sich satt essen am … und allem worauf sie gerade Lust haben. Du hast keine Lust Kalorien zu zählen? Dann lass es doch einfach. Mit „du darfst“ kannst Du unbeschwert genießen. Denn „du darfst“ heißt vor allem: Du musst gar nichts. Greif einfach zu. Diät – ohne mich. Du darfst.“ Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf Anlage K 1 Bezug genommen.