Neue Verbraucherschutzrichtlinie bringt neue Widerrufsbelehrung mit sich
Der Rat der Europäischen Union hat eine neue Verbraucherschutzrichtlinie angenommen. Die Verbraucherrechterichtlinie soll eine Vollharmonisierung der Informationspflichten und des Widerrufsrecht im Fernabsatz bewirken. Der deutsche Gesetzgeber muss diese Richtlinie in deutsches Recht umsetzen. Dies kann wieder einige Jahre dauern.
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