Vertrieb eines Garagentorantriebs verstößt gegen § 3 I ProdSG, wenn die Gebrauchsanleitung eine Einstellmöglichkeit vorsieht, bei deren Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen gefährdet wird
Der Vertrieb eines Garagentorantriebs verstößt gegen § 3 I ProdSG, wenn die Gebrauchsanleitung eine Einstellmöglichkeit vorsieht, bei deren Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen gefährdet wird, und wenn auf diese Gefährdung in der Gebrauchsanleitung nicht deutlich hingewiesen wird.
OLG Frankfurt 6. Zivilsenat Urteil vom 21.05.2015 zu 6 U 64/14 – Wettbewerbsverstoß durch Vertrieb sicherheitsgefährdender Garagentorantriebe
§ 4 Nr 11 UWG, § 3 Abs 1 ProdSG More →