Fehlendes Facebook-Impressum eines gewerblichen Facebook-Accounts verstösst gegen Impressumspflicht und der Abmahner handelt auch bei 180 Abmahnungen nicht rechtsmissbräuchlich
Fehlendes Facebook-Impressum eines gewerblichen Facebook-Accounts verstösst gegen Impressumspflicht. Eine Rechtsmissbräuchlichkeit der Massenabmahnung folgt nicht schon daraus, dass 180 Abgemahnte existieren.
LG Regensburg vom 31. Januar 2013 zu 1 HK O 1884/12
§§ 4 Nr. 11, 8 Abs. 3, 8 Abs. 4 UWG; § 5 TMG