Bettina Wulff will eine Haftung von Google für das Autovervollständigen der Suche durchsetzen?
Bereits 2011 hatte das OLG Hamburg eine Haftung von Google für seine Suchergebnisse abgelehnt. Selbst eine Störerhaftung hatte es verneint, weil Goolge mit ihren Suchergebnissen und Verlinkungen letztlich nur eine Nachweisfunktion wahrnimmt und nicht selbst eigene oder fremde, für den Kläger ehrenrührige Inhalte verbreitet, sondern macht nur fremde Inhalte, die auch ohne ihr Zutun ohnehin im Netz verfügbar sind, für den Nutzer ihrer Suchmaschine auffindbar. Die Autovervollständigen-Funktion als kleiner Teilbestandteil der Suchfunktion dürfte da keine Ausnahme bilden.
Das OLG Urteil finden Sie hier. More →