Double-opt-in-Verfahren wettbewerbswidrig – Verbot nach § 7 Abs 2 Nr. 3 UWG (OLG München)
Das OLG München hält das landauf praktizierte Double-opt-in-Verfahren für wettbewerbswidrig, wenn der Verwender nicht nachweisen kann, dass die Mail kein SPAM ist.
Leitsatz (des Gerichts): Auch eine E-Mail, mit der zur Bestätigung einer Bestellung im Double-opt-in-Verfahren aufgefordert wird, fällt als Werbung unter das Verbot des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG
OLG München, Urt. v. 27. September 2012, – 29 U 1682/12 – Bestätigungsaufforderung –
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