Keine generelle Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Wettbewerbsverstösse der GmbH (§ 8 UWG), auch nicht als Störer. horak Rechtsanwälte / Abmahnung, Allgemein, Allgemeines Persöhnlichkeitsrecht, Datenschutzrecht, Denic, DPMA, EDV-Recht, Gebrauchsmuster, Gehilfe, Geschäftsführerhaftung, Geschmacksmuster, GmbH-Geschäftsführer, Internetrecht, IP, IT, Lauterkeitsrecht, Lebensmittelkennzeichenrecht, Marke, Markenpiraterie, Patent, Preisangabenverwordnung, Produkpiraterie, Recht am eigenen Bild, Steuerrecht, Störer, Störerhaftung, Suchmaschinenrecht, Technologietransfer, TK, Unterlassung, Unterlassungsanspruch, Urheber, UWG, Verbraucherschutz, Wettbewerb, Wettbewerbsverstoss, wettbewerbswidrig, Widerrufsbelehrung, § 8 UWG / Abmahnung, Allgemein, Datenschutzrecht, Denic, DPMA, Marke, Patent, Unterlassung, Urheber, UWG, Widerrufsbelehrung / 0 comments 21. Januar 2013 Keine generelle Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Wettbewerbsverstösse der GmbH (§ 8 UWG), auch nicht als Störer. More → Teilen mit: Klicken, um einem Freund einen Link per E-Mail zu senden (Wird in neuem Fenster geöffnet) E-Mail Klicken zum Ausdrucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Klick, um auf Facebook zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Klick, um auf LinkedIn zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Klicke, um auf X zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X