Filesharing-Schadensersatz: 15 EUR pro Musiktitel
Das Landgericht Hamburg meint (neue Entscheidung Urteil vom 08.10.2010, Az.: 308 O 710/09) ein Schadensersatz von 15 EUR pro Musiktitel genüge. Nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie hat das Landgericht auf den GEMA-Tarif VR-OD 5 (Nutzung von Werken im Wege des Music-on-Demand zum privaten Gebrauch) sowie auf den Einigungsvorschlag der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt vom 05.05.2010 im Schiedsstellenverfahren zwischen dem BITKOM und der GEMA zurückgegriffen.