Lebensmittelsicherheit: Warnungen und Information der Öffentlichkeit (auf lebensmittelwarnung.de) nach § 40 LFGB

Die Bundesländer oder das BVL publizieren auf dieser Internetseite öffentliche Warnungen und Informationen im Sinne des § 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches. In der Regel handelt es sich um Hinweise der zuständigen Behörden auf eine Information der Öffentlichkeit oder eine Rücknahme- oder Rückrufaktion durch den Lebensmittelunternehmer. Erfasst werden einschlägige Informationen über Lebensmittel und mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte, die in den angegebenen Bundesländern auf dem Markt sind oder über das Internet verkauft werden und möglicherweise bereits an Endverbraucher abgegeben wurden.

Derzeit wird auf nachfolgende Informationen der Lebensmittelunternehmer und behördliche Warnungen hingewiesen: More →