Unsachliche Beeinflussung: Zugabe? § 7 Abs. 1 HWG regelt Verbot der Wertreklame (BGH)
a) Bei der Beantwortung der Frage, ob eine aus mehreren Gegenständen hier: Rätselhefte bestehende Zuwendung im Sinne von § 7 Abs. 1 HWG von geringem Wert ist, ist auf den Gesamtwert aller Gegenstände abzustellen.
b) Das in § 7 Abs. 1 HWG geregelte Verbot der Wertreklame soll der ab-strakten Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung begegnen, die von ei-ner Werbung mit Geschenken ausgehen kann; diese Gefahr ist im Sinne einer individuellen Beeinflussbarkeit der Zuwendungsempfänger zu be-werten.
c) Auch im Anwendungsbereich des § 8 Abs. 2 UWG kommt eine Haftung für den Verrichtungsgehilfen nach § 831 BGB in Betracht.
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