Fremdes Produktfoto für elf ebay-Auktionen ohne Entfernung der Fotos führt nicht zur 11-fachen Verwirkung der Vertragsstrafe iH von insgesamt EUR 55.000,-
Hat sich der Schuldner gegenüber dem Rechteinhaber verpflichtet, unter Meidung einer Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung, mehrere im Rahmen einer mittlerweile beendeten Internetauktion unbefugt verwendete Fotos nicht weiter zu verwerten, so hat er nur eine einzige Vertragsstrafe verwirkt, wenn er gänzlich untätig bleibt, weil ihm aus Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass die Fotos auch nach Abschluss der Auktion weiterhin öffentlich zugänglich sind. More →