Rote Briefkästen sind auch neben der „gelben Post“ nicht irreführend
BGH I ZR 214/07 vom 12. Mai 2010 – Rote Briefkästen
Fehlvorstellungen, die darauf beruhen, dass der Verkehr noch nicht daran ge-wöhnt ist, dass eine Dienstleistung außer von dem früheren Monopolunterneh-men auch von Wettbewerbern angeboten wird, begründen keine relevante Irre-führung i.S. des § 5 UWG.
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