Pizzabringdienst muss neben dem Endpreis für in Fertigverpackung angebotene Waren neben dem Endpreis auch den Grundpreis angeben (BGH)

Ein Lieferdienst, der neben der Lieferung von Speisen, die noch zubereitet wer-den müssen (hier: Pizza), auch die Lieferung anderer, in Fertigpackungen ver-packter Waren (hier: Bier, Wein oder Eiscreme) zu einem bestimmten Preis an-bietet, muss in seinen Preislisten und in der Werbung für diese Angebote neben dem Endpreis auch den Grundpreis dieser Waren angeben. More →