Technische Entwicklungen müssen vor einer Veröffentlichung auf Schutzmöglichkeiten geprüft werden. Wir verbinden juristische und technische Prüfung bei Erfindungen, computerimplementierten Lösungen und der Verteidigung technischer Schutzrechte.
Unsere Leistungen
- Deutsche und europäische Patentanmeldungen, internationale Anmeldestrategien sowie Gebrauchsmuster.
- Prüfungsverfahren, Einspruch und Nichtigkeit; Schutzbereichsanalysen, Verletzung und Freedom-to-Operate.
- Arbeitnehmererfindungen, Erfindervergütung, Forschungskooperationen, Patentlizenzen und Know-how-Transfer.
Praxisbeispiel
Ein Maschinenbauer präsentiert eine neue Steuerung auf einer Messe. Vorab ist zu klären, welche technischen Merkmale angemeldet werden sollen. Bei Software genügt die Bezeichnung als Algorithmus nicht; maßgeblich sind die technischen Merkmale der beanspruchten Lösung.
Worauf es bei der Prüfung ankommt
Ausgangspunkt sind das wirtschaftliche Ziel, die Beteiligten und die betroffenen Länder. Danach prüfen wir Unterlagen und Beweise, klären Fristen und vergleichen die vertraglichen oder verfahrensrechtlichen Möglichkeiten. Umfang und Vergütung der Bearbeitung werden vorab vereinbart.
Unterlagen für das Erstgespräch
Technische Beschreibung, Zeichnungen, Erfinderangaben, bisherige Veröffentlichungen und Informationen zu Konkurrenzprodukten.
Was gilt bei einer laufenden Frist?
Bitte nennen Sie bereits bei der Kontaktaufnahme die konkrete Frist und übersenden Sie das zugehörige Schreiben. Eine Anfrage allein begründet noch kein Mandat und keine Übernahme der Fristüberwachung.
Passende weitere Themen
- Designs und Produktgestaltung schützen
- Lizenzen und Technologietransfer
- Verletzungen, Abmahnungen und Prozesse
Ihr Anliegen besprechen
Beratung auf Deutsch und Englisch, an unseren deutschen Standorten und per Videokonferenz. Hannover ist unser Hauptsitz.