Lizenzen und Technologietransfer

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Ein Lizenzvertrag muss wirtschaftliches Ziel und rechtliche Befugnisse zusammenbringen. Wir gestalten Verträge für Marken, Patente, Designs, Software, Inhalte und Know-how einschließlich internationaler Verwertung.

Unsere Leistungen

  • Exklusive und einfache Lizenzen; Gebiet, Laufzeit, Nutzungsarten und Unterlizenzierung.
  • Vergütung, Mindestumsätze, Audit, Qualitätssicherung und Schutzrechtsverteidigung.
  • Forschung und Entwicklung, gemeinsame Ergebnisse, Technologietransfer, Vertragsende und kartellrechtliche Grenzen.

Praxisbeispiel

Ein Lizenznehmer darf eine Technologie in Europa produzieren, möchte aber weltweit über verbundene Unternehmen verkaufen. Gebiet, Konzernnutzung, Vertrieb und Unterlizenzen müssen dafür ausdrücklich aufeinander abgestimmt werden.

Worauf es bei der Prüfung ankommt

Ausgangspunkt sind das wirtschaftliche Ziel, die Beteiligten und die betroffenen Länder. Danach prüfen wir Unterlagen und Beweise, klären Fristen und vergleichen die vertraglichen oder verfahrensrechtlichen Möglichkeiten. Umfang und Vergütung der Bearbeitung werden vorab vereinbart.

Unterlagen für das Erstgespräch

Schutzrechtsliste, bisherige Vereinbarungen, Geschäftsmodell, Absatzgebiete, Vergütungsmodell und Verhandlungsstand.

Was gilt bei einer laufenden Frist?

Bitte nennen Sie bereits bei der Kontaktaufnahme die konkrete Frist und übersenden Sie das zugehörige Schreiben. Eine Anfrage allein begründet noch kein Mandat und keine Übernahme der Fristüberwachung.

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Beratung auf Deutsch und Englisch, an unseren deutschen Standorten und per Videokonferenz. Hannover ist unser Hauptsitz.

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