Produktformen, Verpackungen, grafische Oberflächen und digitale Gestaltungen können eigenständige Schutzpositionen begründen. Entscheidend sind geeignete Darstellungen, eine abgestimmte Veröffentlichung und der Schutzumfang.
Unsere Leistungen
- Deutsche Designs, eingetragene und nicht eingetragene EU-Designs sowie internationale Anmeldungen.
- Gestaltungsvarianten, Sammelanmeldungen, Veröffentlichung und Portfolioplanung.
- Nichtigkeit, Nachahmung, Ersatzteilfragen, Lizenzierung und Abgrenzung zu Urheber- und Markenrecht.
Praxisbeispiel
Ein Hersteller möchte die äußere Form eines Geräts und seine animierte Benutzeroberfläche schützen. Dafür werden die Schutzgegenstände getrennt bewertet und Darstellungen gewählt, die die beanspruchte Gestaltung eindeutig erkennen lassen.
Worauf es bei der Prüfung ankommt
Ausgangspunkt sind das wirtschaftliche Ziel, die Beteiligten und die betroffenen Länder. Danach prüfen wir Unterlagen und Beweise, klären Fristen und vergleichen die vertraglichen oder verfahrensrechtlichen Möglichkeiten. Umfang und Vergütung der Bearbeitung werden vorab vereinbart.
Unterlagen für das Erstgespräch
Abbildungen und Dateien, Varianten, Veröffentlichungsdaten, Entwurfsverträge und bekannte Vorbilder.
Was gilt bei einer laufenden Frist?
Bitte nennen Sie bereits bei der Kontaktaufnahme die konkrete Frist und übersenden Sie das zugehörige Schreiben. Eine Anfrage allein begründet noch kein Mandat und keine Übernahme der Fristüberwachung.
Passende weitere Themen
- Urheberrecht, Inhalte und Medien
- Lizenzen und Technologietransfer
- Verletzungen, Abmahnungen und Prozesse
Ihr Anliegen besprechen
Beratung auf Deutsch und Englisch, an unseren deutschen Standorten und per Videokonferenz. Hannover ist unser Hauptsitz.