Die Verletzung eines bestimmten Schutzrechts kann die Verhängung eines Ordnungsmittels für kerngleiche Verletzungen anderer Schutzrechte rechtfetigen, wenn die kerngleichen Verletzungshandlungen in das Erkenntnisve fahren und die Verurteilung einbezogen sind
BGH BESCHLUSS I ZB 42/11 vom 3.April 2014
Reichweite des Unterlassungsgebots
ZPO § 890 Abs. 1
a)
Die Verletzung eines bestimmten Schutzrechts kann die Verhängung eines Ordnungsmittels für kerngleiche Verletzungen anderer Schutzrechte rechtfetigen, wenn die kerngleichen Verletzungshandlungen in das Erkenntnisve
fahren und die Verurteilung einbezogen sind (Fortführung von BGH, Urteil vom 20.Juni 2013 – I ZR 55/12, GRUR 2013, 1235 Rn.18 =WRP 2014, 75 Restwertbörse II).
b)
Das rechtlich Charakteristische der konkreten Verletzungsform, das für die
Bestimmung des Kerns der verbotenen Handlung und die Reichweite des
Vollstreckungstitels maßgeblich ist, ist auf die Schutzrechte beschränkt, die
Prüfungsgegenstand im Erkenntnisverfahren gewesen sind.
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