Keine Impressumspflicht für XING, Facebook & Co, weil die Profile keine selbständigen Telemedien nach § 5 TMG sind

Das OLG Stuttgartin einer vorläufigen Einschätzung der Sach- und Rechtslage in einer mündlichen Verhandlung nach einem Beitrag des Kollegen Carsten Ulbricht deutlich zum Ausdruck gebracht, dass XING Personenprofile sind keine selbständigen Telemedien im Sinne des § 5 TMG, sondern „nur“ unselbständige Teile der von der XING AG betriebenen Plattform seien und dies daraus folge, dass nicht veränderbare Kategorien vorgegeben seien, die der Nutzer lediglich ausfüllen könne. Grafisch lassen sich die Profile eigentlich nicht verändern, sodass alle Personenprofile im Wesentlichen gleich gestaltet seien. Diese Voraussetzungen genügen nicht, um ein eigenständiges Telemedium anzunehmen. Die Impressumspflicht scheitere mithin schon an den Voraussetzungen des § 5 TMG.