Veröffentlicht am 7. November 2026.
Seit dem 1. Juli 2026 ist die zweite Stufe der EU-Designreform anwendbar. Für Anmeldungen und Portfolios lohnt sich insbesondere ein Blick auf die Darstellung des Schutzgegenstands und die aktualisierte Prüfungspraxis des EUIPO.
Warum die Darstellung entscheidend ist
Das EUIPO hat seine Prüfungsrichtlinien zum 1. Juli 2026 aktualisiert. Die hinreichend klare Darstellung ist eine Voraussetzung für die Zuerkennung eines Anmeldetags. Wer eine Produktfamilie, eine Oberfläche oder eine digitale Gestaltung anmelden will, sollte deshalb vorab festlegen, welche Merkmale tatsächlich beansprucht werden.
Unterlagen für die nächste Anmeldung
Designteam und Rechtsabteilung sollten einen einheitlichen Stand der Ansichten, Varianten und Veröffentlichungsdaten dokumentieren. Bei Produktänderungen ist zu prüfen, ob das vorhandene Portfolio die neue Gestaltung noch abdeckt oder ob zusätzliche Anmeldungen sinnvoll sind. Eine Eintragung allein ersetzt nicht die Prüfung von Neuheit, Eigenart und fremden Rechten.
Praxisfall: Gerät und Benutzeroberfläche
Ein Hersteller überarbeitet Gehäuse und Bildschirmdarstellung. Eine einzige Produktaufnahme kann die unterschiedlichen Schutzgegenstände unzureichend abbilden. Als praktische Konsequenz sollten Gestaltungselemente, Darstellungen und Veröffentlichungstermine getrennt geplant und anschließend aufeinander abgestimmt werden.
Passende Beratung: Designs und Produktgestaltung schützen
Quelle: EUIPO: Prüfungsrichtlinien 2026, Mitteilung vom 30. Juni 2026