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Data Act in der Praxis 2026: Datenzugang und Cloud-Wechsel vertraglich ordnen

Veröffentlicht am 7. November 2026.

Der Data Act gilt grundsätzlich seit dem 12. September 2025. Im Jahr 2026 stehen für viele Unternehmen die praktische Umsetzung von Datenzugang und die Überprüfung laufender Vertragsmodelle im Vordergrund. Einzelne Übergangsbestimmungen sind gesondert zu beachten.

Datenzugang konkret beschreiben

Bei vernetzten Produkten sollte die Vertragsprüfung Datenkategorien, Zugriffsmöglichkeiten, berechtigte Nutzer und die Weitergabe an Dritte erfassen. Datenschutz und Geschäftsgeheimnisse müssen mitgeprüft werden. Eine pauschale Aussage, sämtliche Daten gehörten dem Hersteller, bildet diese unterschiedlichen Rechtspositionen nicht zutreffend ab.

Cloud-Verträge auf den Ausstieg prüfen

Unternehmen sollten sich nicht auf eine abstrakte Zusage zur Datenportabilität verlassen. Praktisch relevant sind Exportformate, Schnittstellen, Unterstützungsleistungen, Zeitplanung und die Nutzung beim Folgeanbieter. Welche Pflichten gesetzlich zwingend sind, hängt vom konkreten Dienst und den einschlägigen Vorschriften ab.

Praxisfall: Wartung durch einen unabhängigen Dienstleister

Ein Maschinenbetreiber will Betriebsdaten für eine vorausschauende Wartung bereitstellen. Die Prüfung beginnt mit dem Produkt, den erfassten Daten und den beteiligten Rollen. Anschließend lassen sich Zugriff, Verwendungszweck, Schutz vertraulicher Informationen und technische Bereitstellung vertraglich beschreiben.

Passende Beratung: Datenrechte und Datenschutz

Quelle: Europäische Kommission: Data Act

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