Veröffentlicht am 7. November 2026.
Der Data Act gilt grundsätzlich seit dem 12. September 2025. Im Jahr 2026 stehen für viele Unternehmen die praktische Umsetzung von Datenzugang und die Überprüfung laufender Vertragsmodelle im Vordergrund. Einzelne Übergangsbestimmungen sind gesondert zu beachten.
Datenzugang konkret beschreiben
Bei vernetzten Produkten sollte die Vertragsprüfung Datenkategorien, Zugriffsmöglichkeiten, berechtigte Nutzer und die Weitergabe an Dritte erfassen. Datenschutz und Geschäftsgeheimnisse müssen mitgeprüft werden. Eine pauschale Aussage, sämtliche Daten gehörten dem Hersteller, bildet diese unterschiedlichen Rechtspositionen nicht zutreffend ab.
Cloud-Verträge auf den Ausstieg prüfen
Unternehmen sollten sich nicht auf eine abstrakte Zusage zur Datenportabilität verlassen. Praktisch relevant sind Exportformate, Schnittstellen, Unterstützungsleistungen, Zeitplanung und die Nutzung beim Folgeanbieter. Welche Pflichten gesetzlich zwingend sind, hängt vom konkreten Dienst und den einschlägigen Vorschriften ab.
Praxisfall: Wartung durch einen unabhängigen Dienstleister
Ein Maschinenbetreiber will Betriebsdaten für eine vorausschauende Wartung bereitstellen. Die Prüfung beginnt mit dem Produkt, den erfassten Daten und den beteiligten Rollen. Anschließend lassen sich Zugriff, Verwendungszweck, Schutz vertraulicher Informationen und technische Bereitstellung vertraglich beschreiben.
Passende Beratung: Datenrechte und Datenschutz
Quelle: Europäische Kommission: Data Act