Ab 1.1.2013 Gebührenänderung für Internationale Patentanmeldungen, die beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht werden

PCT-Gebühren beim DPMA

Achtung – Gebührenänderung für Internationale Anmeldungen, die beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht werden (Änderung der Internationalen Anmeldegebühr für Anmeldungen ab dem 01.01.2013)

Gebühren für die PCT-Anmeldung beim DPMA eingereicht ab dem 01.01.2013
Antragsform Übermittlungsgebühr Internationale Anmeldegebühr* Recherchengebühr Summe Ermäßigung bei elektronischer Anmeldung
Papier 90,00 Euro 1100,00 Euro 1875,00 Euro 3065,00 Euro
PCT-EASY (wie bisher mit Diskette) 90,00 Euro 1017,00 Euro 1875,00 Euro 2982,00 Euro 83,00 Euro
Elektronisch (Antrag im XML-Format, Beschreibung und Ansprüche als PDF /TIFF) 90,00 Euro 935,00 Euro 1875,00 Euro 2900,00 Euro 165,00 Euro
Elektronisch (Antrag im XML-Format, Beschreibung und Ansprüche als XML) 90,00 Euro 852,00 Euro 1875,00 Euro 2817,00 Euro 248,00 Euro
*Die Internationale Anmeldegebühr erhöht sich ab dem 31. Blatt jeweils um 12,00 Euro pro Zusatzblatt.

Bisherige Gebühren für eine PCT-Anmeldung im Überblick (gültig seit 01.04.2012)

Gebühren für die PCT-Anmeldung beim DPMA eingereicht ab dem 01.04.2012
Antragsform Übermittlungsgebühr Internationale Anmeldegebühr* Recherchengebühr Summe Ermäßigung bei elektronischer Anmeldung
Papier 90,00 Euro 1094,00 Euro 1875,00 Euro 3059,00 Euro
PCT-EASY (wie bisher mit Diskette) 90,00 Euro 1012,00 Euro 1875,00 Euro 2977,00 Euro 82,00 Euro
Elektronisch (Antrag im XML-Format, Beschreibung und Ansprüche als PDF /TIFF) 90,00 Euro 929,00 Euro 1875,00 Euro 2894,00 Euro 165,00 Euro
Elektronisch (Antrag im XML-Format, Beschreibung und Ansprüche als XML) 90,00 Euro 847,00 Euro 1875,00 Euro 2812,00 Euro 247,00 Euro
*Die Internationale Anmeldegebühr erhöht sich ab dem 31. Blatt jeweils um 12,00 Euro pro Zusatzblatt.

 

Zahlungsfrist

Die Übermittlungsgebühr, die Recherchengebühr und die Internationale Anmeldegebühr sind innerhalb eines Monats nach Eingang der internationalen Anmeldung zu zahlen (Art. III § 1 (3) IntPatÜG, Regeln 14.1c), 15.4a) und 16.1f) AusfOPCT).

Zahlungsweise

Die Gebühren sind per Überweisung, per Einzugsermächtigung oder in bar zahlbar.
Zahlungsempfänger: Bundeskasse Halle/DPMA; BBk München, 700 010 54 (BLZ 700 000 00).
Bitte geben Sie hierbei das PCT-Aktenzeichen an.

Eventuelle zusätzliche Gebühren

Mögliche zusätzliche Gebühren im Zusammenhang mit einer PCT-Anmeldung beim DPMA
Leistung Summe
Amtliche Erstellung des Prioritätsbelegs (hierzu ergeht gesonderte Rechnung)
Bezahlung unter Angabe des nationalen Aktenzeichens
Dokumentenpauschale für die Fertigung von Kopien s. Mitteilung der Präsidentin Nr. 5/11
20,00 Euro