spickmich.de- anonymisiertes Bewertungsportal bleibt zulässig
Der Rechtsstreit um das Lehrerbewertungsportal spickmich.de <http://www.spickmich.de> ist endgültig beendet. Wie das Bundesverfassungsgericht darlegt, wurde die Verfassungsbeschwerde einer Lehrerin nicht zur Entscheidung angenommen (Az. 1 BvR 1750/09). Eine Begründung liegt noch nicht vor; sie dürfte jedoch keine Überraschungen zu Tage fördern.
Damit werden anonymisierte Bewertungsportale für diverse Berufsgruppen/ Waren oder Dienstleistungen auch mittelfristig über die Instanzen rechtmässig bleiben. Dies kann auch zu einer Verbesserung einfacher Bewertungssysteme führen, ohne dass der Gesetzgeber stets neue Systeme – wie bspw. das Ampelsystem für Lebensmittel – „diskutiert“.