Haftung bei Verletzung von IT-Verträgen
Hier ist eine Erläuterung der Haftung bei Verletzung von IT-Verträgen:
1. Haftung bei Verletzung von IT-Verträgen
Die Haftung im IT-Recht richtet sich nach vertraglichen Vereinbarungen, gesetzlichen Regelungen und aktueller Rechtsprechung. Sie kann sich ergeben aus:
- Vertragsverletzung (z. B. SLA-Verstöße, mangelhafte Software)
- Deliktischer Haftung (z. B. unerlaubte Handlung nach § 823 BGB)
- Produkthaftung (z. B. fehlerhafte Hardware)
- DSGVO-Haftung (z. B. Datenpannen)
- Kartellrechtlicher Haftung (z. B. Monopolmissbrauch durch IT-Unternehmen)
2. Typische Haftungsfälle mit Beispielen
a) Mangelhafte Softwarelieferung
Ein Softwareanbieter liefert eine Unternehmenssoftware, die massive Bugs aufweist und den Betrieb lahmlegt.
- Rechtliche Grundlagen:
- Werkvertrag (§ 634 BGB): Mängelansprüche (Nacherfüllung, Schadensersatz)
- Haftung für Mangelfolgeschäden: BGH, Urteil vom 15.11.2006 – XII ZR 120/04 (SAP-Projekt: Implementierungsfehler führten zur Haftung des IT-Dienstleisters)
- Beispielhafte Vertragsklausel zur Haftungsbegrenzung:
„Die Haftung des Anbieters für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist auf 100.000 EUR beschränkt, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.“
b) IT-Sicherheitsverletzungen & Datenschutzverstöße
Ein Cloud-Dienstleister verliert Kundendaten durch eine Cyberattacke.
- Rechtliche Grundlagen:
- DSGVO Art. 82: Betroffene können Schadensersatz fordern
- BGH, Urteil vom 06.10.2022 – III ZR 122/21 („Scoring-Urteil“) : DSGVO-Haftung auch ohne materiellen Schaden
- Beispielhafte Vertragsklausel zur Haftungsbegrenzung:
„Die Haftung für Datenschutzverletzungen ist auf 250.000 EUR pro Vorfall beschränkt, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit vor.“
c) Vertragsverletzung bei Software-as-a-Service (SaaS)
Ein Unternehmen bucht eine SaaS-Lösung mit garantierter Verfügbarkeit von 99,9 %, doch der Anbieter hat wiederholt mehrstündige Ausfälle.
- Rechtliche Grundlagen:
- Vertragsrecht (§ 280 BGB): Schadensersatzansprüche wegen Schlechtleistung
- AGB-Kontrolle (§ 307 BGB): Unangemessen benachteiligende Klauseln unwirksam
- Beispielhafte SLA-Klausel:
„Bei Nichterfüllung der Verfügbarkeitsgarantie von 99,9 % erstattet der Anbieter 5 % der monatlichen Gebühr je 0,1 % Unterschreitung.“
d) Unwirksame AGB und Lizenzbedingungen
Ein Softwarehersteller untersagt in seinen AGB die Weiterveräußerung von Softwarelizenzen.
- Rechtliche Grundlagen:
- EuGH, Urteil C-128/11 („UsedSoft“): Weiterverkaufsverbote bei Software sind unwirksam
- BGH, Urteil vom 06.10.2022 – I ZR 96/21 („Urheberrechtsverletzung durch Lizenznehmer“)
- Mögliche Vertragsanpassung:
„Der Lizenznehmer ist berechtigt, eine einmal erworbene Lizenz weiterzuverkaufen, sofern dies die Nutzung des Programms nicht beeinträchtigt.“
3. Typische IT-Verträge und Haftungsfragen
a) Softwareverträge
- Werkvertrag bei Individualsoftware (vollständige Mängelhaftung nach §§ 631 ff. BGB)
- Dienstvertrag bei Standardsoftware (keine Erfolgsgarantie, nur Sorgfaltspflicht nach § 611 BGB)
- Haftung: Verzögerungen, fehlerhafte Software, Lizenzverletzungen
b) Cloud-Verträge (SaaS, PaaS, IaaS)
- Häufige Probleme: Datenschutz, Ausfälle, SLA-Verletzungen
- Rechtsprechung: LG München I, Urteil vom 09.12.2021 – 29 O 8772/21 (Unzureichende Cloud-Sicherheit als Vertragsverletzung)
c) IT-Wartungs- und Supportverträge
- Schwierigkeit: Ist eine nicht erbrachte Wartungsleistung ein Mangel oder nur eine Pflichtverletzung?
- Rechtsprechung: OLG Frankfurt, Urteil vom 04.02.2021 – 16 U 171/19 (Nicht durchgeführte Updates führten zu Haftung des IT-Dienstleisters)
4. Zukünftige Entwicklungen des IT-Rechts
Das IT-Recht entwickelt sich rasant weiter. Wichtige Trends sind:
a) Künstliche Intelligenz & Haftung
- Wer haftet für Schäden durch KI-Systeme?
- EU AI Act (2023): Geplante verschärfte Haftung für Hochrisiko-KI
- Rechtsprechung: LG Hamburg, Urteil vom 26.07.2022 – 312 O 252/21 (KI-generierte Fake News führten zu Haftung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung)
b) Plattformregulierung & digitale Märkte
- Digital Markets Act (DMA): Regulierung großer IT-Unternehmen (Big Tech)
- Digital Services Act (DSA): Neue Haftungsregeln für Plattformbetreiber
c) Quantencomputing & Kryptographie
- Datenschutzrechtliche Herausforderungen durch Quantenverschlüsselung
- Haftungsfragen: Was passiert, wenn durch Quantencomputer bestehende Verschlüsselungen geknackt werden?
5. Was wir als IT-Rechtler tun
Unsere Aufgaben sind vielfältig und reichen von Vertragsgestaltung bis hin zur Prozessführung:
a) Vertragsgestaltung & Compliance
- Erstellung von IT-Verträgen (SaaS, Cloud, Softwareentwicklung, KI-Lizenzen)
- Prüfung von AGB und Lizenzbedingungen (GPL, Open Source)
b) Haftungsabwehr & Durchsetzung
- Abwehr unberechtigter Haftungsansprüche
- Durchsetzung von Schadensersatzforderungen bei IT-Vertragsverletzungen
c) Datenschutz & IT-Sicherheit
- DSGVO-Compliance und Datenschutz-Folgenabschätzungen
- Beratung zu Cybersecurity-Vorfällen und Haftungsfragen
d) Litigation & Schiedsverfahren
- Vertretung in IT-Prozessen vor Gerichten und Schiedsgerichten
- Streitigkeiten um Softwarefehler, Cloud-Dienste und Lizenzverträge